Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1  Geltungsbereich & Abwehrklausel

 

(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Werbeagentur Werthmann & Hühn GbR, Inselsbergblick 11, 99820 Hörselberg-Hainich, OT Behringen, vertreten durch deren Gesellschafterinnen Kerstin Werthmann und Sabine Hühn, (im Folgenden: Werbeagentur) und dem Kunden sowie auch dessen Rechtsnachfolger gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2)  Die Werbeagentur erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(3)  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

 

§ 2  Vertragsabschluss / Vertragsleistungen

 

(1) Die Darstellung der Leistungen, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot der Werbeagentur dar. Sie ist unverbindlich. Irrtümer sind vorbehalten. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

 

(2)  Durch Anklicken des Buttons “Bestellung senden“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

 

(3) Die Werbeagentur bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die Werbeagentur dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

 

(4)  Der Umfang der angebotenen Aufkleber ist in der abgebildeten Grafik der jeweiligen Variante ersichtlich.

 

(5)  Die Bilder die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, dienen der Veranschaulichung und können je nach verwendetem Bildschirm in Farbe und Größe abweichen.

 

(6)  Der Kunde erhält von der Werbeagentur einen Korrekturabzug, in dem alle relevanten Daten für die Ausführung des Auftrags zu überprüfen sind. Die Werbeagentur haftet nicht, wenn durch falsch oder unzureichend gemachte Angaben des Kunden, der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden konnte.

 

(7)  Die Werbeagentur behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern die Bestellung von den von der Werbeagentur vorgegebenen Anforderungen abweicht, der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist oder die Vertragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde.

 

(8)  Der Nutzer des Angebotes muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

 

§ 3  Urheberrechte

 

(1)  Die Werbeagentur ist nicht der Urheber der auf die im Shop angebotenen Fotos zur Fahrzeugbeschriftung. Urheber ist Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH.

 

(2)  Die Werbeagentur ist befugt, die jeweiligen Bilder für die dem Kunden angebotenen Produkte zu verwenden und diese Produkte an den Kunden zu verkaufen, dem Kunden ein Nutzungsrecht hieran einzuräumen und die Produkte zu übereignen, so dass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind.

 

(3)  Die verkauften Produkte als solche dürfen von dem Kunden nur zum privaten Gebrauch unbefristet und weltweit verwendet werden. Untersagt ist insoweit insbesondere der gewerbliche Weiterverkauf.

 

§ 4  Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrenübergang

 

(1)  Die Lieferung erfolgt ab Lager Werbeagentur.

 

(2)  Teillieferungen sind zulässig soweit der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Teillieferung hat.

 

(3)  Angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich. Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit die Werbeagentur schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Werbeagentur in Verzug

 

(4)  Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung des Kunden bei der Werbeagentur. Dies gilt nicht, sofern die Nachfristsetzung für den Kunden unzumutbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder das Interesse des Kunden an einer Erfüllung aus wichtigem Grund entfällt.

 

(5)  Bei dauerhaften Lieferstörungen, die nicht von der Werbeagentur schuldhaft zu vertreten sind, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen, ist die Werbeagentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts unverzüglich erstattet. Während der Zeit einer nur vorübergehenden Lieferstörung kommt die Werbeagentur nicht in Verzug.

 

(6)  Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von der Werbeagentur nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.

 

§ 5  Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Werbeagentur.

 

§ 6  Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

 

(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

 

(2)  Die Bezahlung der Lieferung kann per Vorkasse, Lastschrift, Rechnung oder per Nachnahme erfolgen. Bei Nachnahmelieferung wird eine Nachnahmegebühr laut Preisliste erhoben. Wir behalten uns vor, den Auftrag gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesen Fällen werden wir den Käufer informieren.

(3)  Alle Preise sind als Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Mit Aktualisierung der Internetseiten der Werbeagentur werden alle früheren Preise ungültig. Maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung (§ 2 Abs. 2) gültig ist.

 

(4)  Alle angegebenen Preise sind ohne Montagekosten.

 

(5)  Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Es gelten die bei der Bestellung (§ 2 Abs. 2) gültigen Preise.

 

(6)  Entstehen der Werbeagentur aufgrund der vom Kunden zu vertretenden Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen.

 

§ 7  Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

(1) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

 

§ 8  Abtretungs- und Verpfändungsverbot

 

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Werbeagentur zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Werbeagentur ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

§ 9 Gewährleistung / Gefahrübergang

 

(1)  Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Werbeagentur gilt die Regelung in § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2)  Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Werbeagentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

 

(3)  Eine Garantie wird von der Werbeagentur nicht erklärt.

 

(4)  Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Die Werbeagentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

 

(5) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben daraufhin zu überprüfen, ob Mangel hinsichtlich des Materials, der Passform oder der Verarbeitung vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde. Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden.

Im Falle von späteren Reklamationen der Namensliste: Sollte auf einer Namensliste ein Name fehlerhaft gedruckt werden, muss der- oder diejenige weder das Shirt noch den Druckpreis begleichen. Ein Nachdruck oder eine Rücklieferung ist nicht möglich.

 

§ 10  Haftungsbeschränkung

 

(1)  Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

 

(2)  Von dem unter Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Werbeagentur dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Werbeagentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3)  Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

 

(4)  Bei unsachgemäßer Verklebung durch den Kunden, z.B. Ablösen der Folie, Glasbrüche, Lackschäden oder andere Schäden haftet der Kunde selbst. Die Übernahme von Kosten durch die Werbeagentur, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

 

(5) Verklebung von Fremdfolien führt die Werbeagentur nur nach Absprache mit dem Kunden aus. Es können hier keine Gewährleistungsansprüche vom Kunden gestellt werden.

Die Werbeagentur behält sich vor Verklebungen mit Fremdfolien abzulehnen.

 

(6)  Durch den Kunden oder Dritte ausgeführte mechanische Beanspruchung der Folie auf der Heckscheibe, z.B. durch Kratzen mit dem Eiskratzer, und darauf folgendem Ablösen der Folie fällt nicht unter die Haftung.

 

(7) Übermittelt der Kunde ein eigenes Design oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber der Werbeagentur, dass Text und Design frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

Der Kunde wird die Werbeagentur auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet der Werbeagentur alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

 

(8) Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

(9) Eine Gewähr für die Eignung der Erzeugnisse für den vom Auftraggeber beabsichtigenden Verwendungszweck wird nicht übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer vom Auftragnehmer herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer vom Auftragnehmer gewährten Kundenberatung abgeleitet werden.

Der Auftraggeber ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, die Erzeugnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind. Die sachgemäße Anbindung und Verwendung der Erzeugnisse fällt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Montagearbeiten auf Materialien des Auftraggebers obliegt die Haftung für die Eignung seines Materials sowohl für den späteren Verwendungszweck als auch für die Unbedenklichkeit der Montage von Werbeschriften beim Auftraggeber.

 

(10) Vor einer Beschriftung muss kundenseitig dafür Sorge getragen werden, dass das zu beschriftende Fahrzeug sauber, ungewachst und frei von Nanoversiegelungen zum Beschriftungstermin abgegeben wird.

Ferner müssen alle zu beklebenden Flächen die original Fahrzeuglackierung des Herstellers aufweisen. Bei Nachlackierungen durch einen Fachbetrieb muß der frische Lack mind. 10 Tage ausdünsten, ehe eine Beschriftung vorgenommen werden kann. Bei Lackstellen die laienhaft und unzureichend kundenseitig ausgebessert wurden übernimmt die Werbeagentur für die Haltbarkeit der Beschriftung keine Garantie.

 

§ 11  Datenschutz

 

(1) Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen der Werbeagentur.

 

(2)  Die Werbeagentur behält sich vor, eine Sicherungskopie insbesondere von den digital übermittelten Vorlagen, Materialien und Inhalten des Kunden zu fertigen, um im Falle eines Nachbesserungsbegehrens des Kunden eine unverzügliche Nachbesserung gewährleisten zu können.

 

§ 12 Kostentragung bei Ausübung des Widerrufsrecht durch Verbraucher

 

(1) Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

 

(2) Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

 

§ 13 Rechtswahl & Gerichtsstand

 

(1)  Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Werbeagentur und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

(2)  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Werbeagentur ist der Sitz der Werbeagentur, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

Stand der AGB: November 2017